Bebauungsplan

Im Jahr 2018 wurde die Erstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Zweckverbandsgebiet beschlossen und die erste Planungsstufe beauftragt. Daraufhin wurde der Vorentwurf einschließlich zahlreicher Fachgutachten erarbeitet und mit Stand 12.03.2020 veröffentlicht. 
Zu dieser Planung wurde vom 09.06. bis 14.08.2020 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Beteiligung in dieser frühen Planungsphase dient der Vorbereitung der Entwurfsplanung. Das heißt, die zu diesem Zeitpunkt eingehenden Anregungen sollen, soweit sie für die Planung und deren Begründung relevant sind, in die weitere Planung eingearbeitet werden.

Da zu dieser Zeit noch keine endgültige Abwägung stattfinden kann, können die Hinweisgeber in dieser frühen Phase auch noch keine Antwort erhalten. Erst nach der finalen öffentlichen Beteiligungsphase und nach dem folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss bekommen diejenigen, die sich beteiligt haben, eine Mitteilung über den Umgang mit ihrem Einwand.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in einer vorläufigen Abwägungstabelle systematisch erfasst und mit einem Vorschlag der Planer, wie im weiteren Verlauf der Planung mit den Hinweisen, Anregungen und Bedenken umgegangen werden soll, versehen.
Diese vorläufige Abwägungstabelle wurde den Verbandsräten im November 2020 zur Kenntnis gegeben und ist seit dem auch im Ratsinformationssystem des ZV IPO öffentlich einsehbar.
Um den Zugang zu diesem Dokument zu vereinfachen, steht es ab sofort auch im Downloadbereich der IPO-Homepage zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, eine Anonymisierung der Verfasser vorgenommen wurde. Die Nummer, unter der ihre Stellungnahme erfasst wurde, können sie über unser Kontaktformular erfragen.

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