Die Ausgangssituation: Fast jeder zweite Beschäftigte aus der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge pendelt in einen anderen Landkreis zur Arbeit. Wir sehen neue Perspektiven vor Ort: Mikroelektronik. Biotechnologie. Elektromobilität. Kunststoffverarbeitung. Diese wollen wir entwickeln.

Das Ziel: Im Dreieck Pirna-Dohna-Heidenau soll ein Magnet für wachstumsstarke Unternehmen und die Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts entstehen: der IndustriePark Oberelbe. Dafür wollen wir 140 Hektar Industrie- und Gewerbefläche schaffen, in bester Anbindung an leistungsfähige Verkehrswege und die Forschungs- und Innovationszentren der Landeshauptstadt Dresden.

Die Basis: Auf dieser Webseite möchten wir Ihnen fundierte Informationen zu diesem Vorhaben bieten, das uns alle angeht – weil viel von ihm abhängt. Ein Stück Zukunft unserer Landschaft, unserer Region und unserer Familien. Dafür wollen wir arbeiten. Gemeinsam mit Ihnen. Reden wir darüber!

Der Zweckverband IndustriePark Oberelbe

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Jahresabschlüsse 2020 und 2021

Anbei finden Sie die geprüften Jahresabschlüsse 2020 und 2021 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe zur Information.

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19. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (öffentlich)

Rathaus Heidenau, Dresdner Straße 47

Ratsinformationssystem

Anbei die Pressemitteilung zum Termin.

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19. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (öffentlich) - entfällt wegen Krankheit

Rathaus Heidenau, Dresdner Straße 47

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Informationsveranstaltung für die Stadträte der Verbandskommunen

Tschaikowskiplatz 7, Jagdschloss Graupa

Im Rahmen der Konstituierung der neuen Stadträte der Verbandskommunen informierte der Zweckverband IndustriePark Oberelbe in einer Präsentation über die bisherigen Meilenstein und gab einen Ausblick über das weitere Vorgehen.

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18. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (öffentlich)

Rathaus Heidenau, Dresdner Straße 47

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Heidenauer Rathaus

Haushaltsplan 2023/2024 liegt aus

Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe steht in der Rubrik "Downloads" zum Herunterladen bereit und kann hier eingesehen werden.

Teilflächen

Öffentliche Bürgerbeteiligung in der Herderhalle

Am 30.08.2023 fand in der Herderhalle in Pirna-Copitz die Informationsveranstaltung zur Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes 1.1 statt. An sechs Thementischen standen insgesamt neun Fachplaner für die Fragen der Bürger zur Verfügung. Zusätzlich waren die Bürgermeister der Verbandskommunen und Vertreter der Verwaltungen aus Heidenau und Pirna, sowie des Projektsteuerers der Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna mbH anwesend. Thematisch erhielten die Interessierten Informationen zum Stand des Bebauungsplanes, der Verkehrsplanung, der Entwässerung, dem Grünordnungsplan und zur lokalklimatischen Betrachtung und dem Artenschutz. Alle Informationen und Materialien stehen zusätzlich im Downloadbereich des Zweckverbandes zur Verfügung.

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Nähere Informationen zur Auslegung

Die Planungsunterlagen für die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.1 "Technologliepark Feistenberg"  sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen befinden sich ab dem 25.07.2023 im Downloadbereich des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die öffentliche Auslegung (Papierform) beginnt am 21.08.2023.

Rathaus Stadt Heidenau

Bekanntmachung - Entwurf des Bebauungsplan 1.1 "Technologiepark Feistenberg"

  • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses,
  • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung

Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt.

Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert.

Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbeschluss um 6 Flurstücke ergänzt.

Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt:

  • Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz
  • im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur
  • im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Deponie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna
  • im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet
  • im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Ackerschlages südlich des Autobahnzubringers verläuft.

Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar.

Planungsziele sind:

  • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten
  • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens
  • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den
  • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche
  • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen)

Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs folgende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft:

  • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen
  • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und
  • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha

Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB.

Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusammengetragen.

Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB.

Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar.

Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören:

1.       Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung

2.      Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023,

3.      Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt
         B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023

4.      Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung

4.1       Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023

4.2       Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022

4.3      Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022

5.        Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Landschaftsbild, Dunkelkonzept

6.       Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022

7.       FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022

8.       Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022

9.       Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022

10.     Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022

11.      Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022

12.     Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023

13.     Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023

Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz,
Agrarstruktur

Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022)

S1

Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde),14.09.2022

  • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort
  • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die
  • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die
  • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme

S2

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022

  • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskonzeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirtschaft,
  • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neubaustrecke

S3

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022

  • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche

S4

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022

  • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
  • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens durch die Folgen des Klimawandels

S5

Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022

  • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungsverbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten

S6

Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022

Hinweise auf

  • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet,
  • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorridoren für den Artenschutz,
  • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung,
  • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur

Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020)

S7

Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020

Forderung nach:

  • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen,
  • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft,
  • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten,

S8

Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde),14.08.2020

  • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedarfes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan

Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden.

Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

Art der vorhandenen Informationen

Datum

Thematischer Bezug

Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regionalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan

rechtswirksam seit 17.09.2020

Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebirge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete.

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/ Dohma

20.10.2003

Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwicklungskonzeption für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Dohna/ Müglitztal

26.03.2018

                   „

Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau

21.11.2022

                   „

Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach

20.11.2008

einführende Angaben zum Gebiet mit Ergebnissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach Anhang II der FFH-RL, Aufstellung der

daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz

Januar 2006

                    „

Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

31.10.2019

Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm

Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

05.11.2019

Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kompensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Verschlechterungsgebotes

Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, Umweltverbänden und Betroffenen zum Bebauungsplan Nr.1 des  Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06-08/2020

Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Niederschlagsentwässerung

Protokoll zur Abstimmung der Artenschutz- Konzeption mit der Unteren Naturschutzbehörde

23.02.2023 / 05.04.2023

Abstimmungsergebnisse zu

Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkelkonzept

Die Auslegung erfolgt

vom 21.08.2023 bis 29.09.2023

in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen:

Zweckverband IndustriePark Oberelbe:

Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten:

Mo.        9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Di.          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mi.         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Do.         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Fr.          9:00 – 12:00 Uhr

Stadt Pirna:

Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.        8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Di.          8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Mi.         8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Do.         8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Fr.          8:00 – 12:00 Uhr

Stadt Heidenau:

Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau
zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.       08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Di.          08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mi.         geschlossen

Do.         08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Fr.          08:30 – 12:00 Uhr

Stadt Dohna:

Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.       geschlossen

Di.          8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mi.         8:30 – 12:00 Uhr

Do.         8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Fr.          8:30 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal

https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an

                                stadtentwicklung@pirna.de

oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung.

Bürgerinformationsveranstaltung

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am

30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr

in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna

eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit.

Heidenauer Rathaus

Entwurf des Haushaltsplans 2023 / 2024 liegt aus

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 / 2024 (mit Haushaltssatzung) stand in der Zeit von Montag, 17.04.2023 bis Dienstag, 25.04.2023 auf der Homepage des Zweckverbandes 'IndustriePark Oberelbe' (www.zv-ipo.de) unter der Rubrik 'Downloads-Zweckverband' zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum 05.05.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Einwendungen sind schriftlich an den Zweckverband 'IndustriePark Oberelbe' (Breite Str. 4 – 01796 Pirna oder per eMail an: info@zv-ipo.de) zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Bei der Erhebung von Einwendungen ist zwingend die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift erforderlich.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.

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14. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes InudstriePark Oberelbe (öffentlich)

Rathaus Heidenau, Dresdner Straße 47

Arbeitsstand 2022-12-05

13. Verbandsversammlung

Themen: Wahl des 2. Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, Bericht überörtliche Prüfung, Grunderwerb, Antrag der Stadt Dohna zum Ausscheiden aus dem Zweckverband IPO, Informationen, Anfragen und Anträge

Heidenauer Rathaus

Haushaltsplan 2022 rechtskräftig

Am 07.07.2022 hat die Verbandsversammlung des ZV IPO die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 beschlossen. Den Haushaltplan 2022 finden sie im Downloadbereich unter 'Weitere Planungen u. Dokumente - Zweckverband'

Folie B-Plan 1.1

Verbandsversammlung bestätigt Jahresabschluss 2019 und informiert zum B-Plan 1.1

Das Verbandsgremium des IndustrieParks Oberelbe bestätigte auf seiner gestrigen Sitzung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit den Jahresabschluss 2019. Zudem informierten die Planer zum Arbeitsstand des Bebauungsplanes 1.1 Technologiepark Feistenberg.

Heidenauer Rathaus

Haushaltsplan 2021 rechtskräftig

Am 06.10.2021 hat die Verbandsversammlung des ZV IPO die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 beschlossen. Nach seiner Genehmigung und erneuter öffentlicher Auslage ist der Haushaltsplan 2021 am 24.12.2021 in Kraft getreten. Den Haushaltplan 2021 finden sie im Downloadbereich unter 'Weitere Planungen u. Dokumente - Zweckverband'

Teilflächen

Verbandsversammlung bestätigt Haushalt 2021

Das Verbandsgremium des IndustrieParks Oberelbe bestätigte auf seiner gestrigen Sitzung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit den finanziellen Fahrplan für die kommenden Planungsleistungen.

Heidenauer Rathaus

Entwurf des Haushaltsplans 2021 liegt aus

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 (mit Haushaltssatzung) liegt in der Zeit vom 28.04. bis 06.05.2021 im Rathaus der Stadt Heidenau (Zimmer 215) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

mehr dazu

Bebauungsplan

Fühzeitige Beteiligung zum B-Plan Nr. 1 "IPO"

Aus aktuellen Anfragen wird ersichtlich, dass viele Bürger davon ausgehen, eine persönliche Mitteilung über den Umgang mit ihren eingereichten Stellungnahmen zu erhalten. Dies zum Anlass nehmend, möchten wir folgende Hinweise zum Verfahrensablauf geben:

mehr dazu

Wir investieren 140 Mio. Euro für 3.000 neue Jobs. Paris Saint-Germain bezahlte 222 Mio. Euro für einen einzigen.

IPO nimmt Kontakt zu Grundstückseigentümern auf

In diesen Tagen erhalten Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.1 "Technologiepark Feistenberg" ein Informationsschreiben des ZV IPO. Neben aktuellen Informationen zum Planungsstand enthält es die Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Gegenstand ist das weitere Vorgehen beim Grunderwerb.

Teilflächen C und D

IPO-Zweckverband bestätigt fokussierte Weiterentwicklung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer 9. Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum ersten Teilbebauungsplan gefasst. Demnach wird die Planung zunächst auf den Teilflächen C und D fortgesetzt.

IndustriePark soll neu justiert werden

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden in die Weiterentwicklung des IndustrieParks einfließen.

Heidenauer Rathaus

Haushaltsplan 2020 rechtskräftig

Am 25.05.2020 beschloss die Verbandsversammlung des ZV IPO die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020. Zuvor lag dieser öffentlich aus.

Nach seiner Genehmigung und erneuter öffentlicher Auslage ist der Haushaltsplan 2020 rechtskräftig.

Teilflächen

Planungsdialog zum Vorentwurf des Bebauungsplanes

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 1 "IndustriePark Oberelbe" findet am 6. Juli 2020 ein öffentlicher Erörterungstermin in der HerderHalle in Pirna-Copitz statt.

Zwischen 16 und 19 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, mit Fachplanern und Vertretern des Zweckverbandes IPO ins Gespräch zu kommen.

Bebauungsplan

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 "IndustriePark Oberelbe" öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt vom 29.06. bis 14.08.2020 in den Rathäusern der Verbandskommunen und in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes IPO. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung. Alle B-Plan-Unterlagen sind ab sofort im Downloadbereich verfügbar.

birkenrain

Flugverhalten der Fledermaus wird untersucht

Auf der Fläche des geplanten IndustrieParks Oberelbe finden derzeit Untersuchungen zum Flugverhalten der Fledermäuse statt. Damit soll die Verträglichkeit des Bauvorhabens in Bezug auf den Lebensraum der Fledermäuse geklärt werden. Ziel ist es, geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen abzuleiten.

Visualisierung

Realisierungskonzept für den IndustriePark liegt vor

Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Gesamtvorhabens getan.

Das Realisierungskonzept bündelt Fachuntersuchungen und Planungen zu wesentlichen Aspekten des Gesamtvorhabens. Die Ergebnisse bilden eine zentrale Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Alle Fachteile des Realisierungskonzeptes stehen ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung.

Landschaft IPO

Fachbeiträge zum Bebauungsplan "IndustriePark Oberelbe" online

Derzeit wird für das gesamte Areal des zukünftigen IndustriePark Oberelbe ein Bebauungsplan erarbeitet. In diesen fließen die Erkenntnisse des Realisierungskonzeptes sowie weiterer umweltrelevanter Fachbeiträge ein.

Die Endberichte zu den Themen Artenschutz, FFH-Verträglichkeit und Lokalklima sind im Downloadbereich verfügbar.

Foto EXPO REAL

IPO auf der EXPO präsentiert

Der Zweckverbandsvorsitzende Jürgen Opitz besuchte gemeinsam mit Christian Flörke, dem Chef der Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna, Europas größte B2B-Fachmesse für Immobilien und Investitionen – die EXPO REAL in München.

Rathaus Stadt Heidenau

Haushaltsplan 2019 rechtskräftig

Am 29.04.2019 beschloss die Verbandsversammlung des ZV IPO die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019. Zuvor lag dieser öffentlich aus. Die Bürger nutzten die Gelegenheit zur Einsichtnahme. Einwendungen gingen nicht ein. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Nach seiner Genehmigung und erneuter öffentlicher Auslage ist der Haushaltsplan 2019 nunmehr rechtskräftig.

Landschaft IPO

Pirna ist Modellkommune

Die Stadt Pirna hat sich mit dem IPO-Projekt am Wettbewerb "Modellhafte Zukunftskommune für eine nachhaltige Entwicklung" beworben. Mit Erfolg!

Gegenstand der Bewerbung war das Wassermanagement im IPO-Areal, einer der wesentlichsten Bausteine für ein nachhaltiges Industrie- und Gewerbegebiet am Feistenberg.

Die Bewerbung hat die Fachjury überzeugt. Als eine von insgesamt 27 Kommunen erhält Pirna nun ein einjähriges, kostenfreies Coaching für den Umsetzungsprozess ihres Vorhabens.

Karte Wirtschaftsregion

Standorteinordnung Teil 2

Im zweiten Teil der Standorteinordnung werden die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken des Wirtschaftsraumes analysiert. Aus der Gegenüberstellung von Entwicklungsperspektiven mit und ohne IPO, konnten Bedarfe und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Die aktuelle Konzeption baut auf die Raum- und Strukturanalysen des ersten Teils zur Standorteinordnung vom April 2018 auf.

Wesentliche Strukturdaten und Entwicklungsprognosen wurden nochmals zusammengefasst und sind dem zweiten Teil der Standorteinordnung vorangestellt.

Industriebrache

Erfassung von Brachflächen

Ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte sind wichtige Entwicklungsflächen. Die Brachflächen im Stadtgebiet Heidenau wurden in einem Fachkonzept erfasst und bewertet.
Die Konzeption zeigt für jeden einzelnen Standort Entwicklungsoptionen auf. Neben der Wiederbelebung als Gewebestandort werden die Nachnutzung als Wohnstandort oder auch die Renaturierung von Flächen angestrebt.

Visualisierung des Industrieparks

3D Modell vorgestellt

Das gesamte IPO Areal steht nun auch als 3D-Geländemodell zur Verfügung. Dazu wurden rund 400 Mio. Datenpunkte verarbeitet.

Das Geländemodell ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für alle Fachplanungen. So können bspw. anhand von Geländeschnitten bestehende Sichtbeziehungen untersucht und daraus Schlüsse für die Bebaubarkeit der IPO-Teilflächen gezogen werden.

Zudem bildet das Modell die Basis für hydronumerische Untersuchungen und andere Fachplanungen.

Für eine erste Visualisierung der künftigen Bebauung wurden beispielhafte Industrie- und Gewerbebauten aus der Region herangezogen und in den Baufeldern des IPO platziert. Auch wenn es sich hierbei noch nicht um eine verbindliche Vorgabe handelt, vermittelt die Visualisierung einen guten Eindruck der künftigen Baustruktur.

Heidenauer Rathaus

Haushaltsplans 2022 rechtskräftig

Teilflächen

Bürgerinformationsveranstaltung in der Herderhalle

Am 30.08.2023 fand in der Herderhalle in Pirna-Copitz die Informationsveranstaltung zur Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes 1.1 statt. An sechs Thementischen standen insgesamt neun Fachplaner für die Fragen der Bürger zur Verfügung. Zusätzlich waren die Bürgermeister der Verbandskommunen und Vertreter der Verwaltungen aus Heidenau und Pirna, sowie des Projektsteuerers der Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna mbH anwesend. Thematisch erhielten die Interessierten Informationen zum Stand des Bebauungsplanes, der Verkehrsplanung, der Entwässerung, dem Grünordnungsplan und zur lokalklimatischen Betrachtung und dem Artenschutz. Alle Informationen und Materialien stehen zusätzlich im Downloadbereich des Zweckverbandes zur Verfügung.

Rathaus Stadt Heidenau

Haushaltplan 2023/2024 liegt aus

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt unter der Rubrik Downloads zur öffentlichen Einsicht bereits und kann separat hier heruntergeladen werden.

Draufsicht Orthogonal

IPO

Wissenswertes zum Technologiepark. Warum wir ihn brauchen, wie wir ihn sehen und was wir vorhaben.

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Fragen und Antworten

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